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Eintrag vom 05.05.2020

Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zu Umkleidezeiten im Tarifbereich der Papierverarbeitung veröffentlicht

Im November 2019 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 19. November 2019 (1 ABR 2/18) die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen hat.

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