dmpi
Start News: Überblick„Arbeit-von-morgen-Gesetz“ – Neuregelung zu Kurzarbeitergeld, Weiterbildung im Strukturwandel und Ausbildungsförderung

Eintrag vom 05.05.2020

„Arbeit-von-morgen-Gesetz“ – Neuregelung zu Kurzarbeitergeld, Weiterbildung im Strukturwandel und Ausbildungsförderung

Der Bundestag hat am 23. April 2020 das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) beschlossen. Es enthält neben umfangreichen Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung eine Verordnungsermächtigung, um die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre zu verlängern, wir hatten darüber berichtet.

Corona