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Eintrag vom 06.05.2020

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert erneut Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung

Wir haben am 22. April 2020 über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Verlängerung der Ausnahmeregelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon befristet bis zum 4. Mai 2020 informiert.

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