Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 22. Januar 2020 (Az.: 7 ABR 18/18, Pressemitteilung Nr. 4/20) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung von einer beabsichtigten Umsetzung eines Arbeitnehmers zu unterrichten und sie anzuhören, wenn ein Arbeitnehmer, der als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannt ist, die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt hat und über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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