Dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ („Jahressteuergesetz 2019“) ist am 17. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits zum 1. Januar 2020 werden eine Reihe neuer steuerlicher Regelungen wirksam.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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