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Eintrag vom 10.11.2020

„Ausbildungsplätze sichern“: Start der 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms zur Verbund- und Auftragsausbildung

Im Oktober wurde die 2. Förder-Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung) veröffentlicht.

Gefördert wird die stärkere Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 zugunsten von ausbildenden kleinen und mittleren Unternehmen ("Stammausbildungsbetrieb") mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb weiterführen können, weil dieser vollständig oder in wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist. Davon wird ausgegangen, wenn der Stammausbildungsbetrieb im Jahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz des Stammausbildungsbetriebs in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50% gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist oder sein durchschnittlicher Umsatz im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist.

KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern, überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) und andere etablierte Ausbildungsdienstleister ("Interims-Ausbildungsbetriebe" und "Interims-ausbildende Einrichtungen"), die in solchen Fällen für eine Dauer von mindestens 6 Monaten eine Auftrags- oder Verbundausbildung durchführen, erhalten eine Prämie von 4.000 €.

Die Antragstellung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit unter:

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Zweite Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (Stand 10/2020)
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