Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 28. Oktober 2020 die SCIP-Datenbank zur Kommunikation von Unternehmen gegenüber der ECHA zur Verfügung gestellt. In der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist festgeschrieben, dass ab dem 5. Januar 2021 über diese SCIP-Datenbank Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (sogenannten SVHC-Stoffen) weitergegeben werden müssen. Die Pflicht zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette als solche ist nicht neu, der Weg der Informationsweitergabe über die SCIP-Datenbank schon.
Heinz Klos
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