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Eintrag vom 17.11.2020

Übersicht über die voraussichtlichen Strom- und Erdgaspreisbestandteile im Jahr 2021

In einer übersichtlichen Zusammenstellung werden die Höhe und Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen dargestellt, die beeinflussen, wie hoch der Strom- und Erdgaspreis für Unternehmen im Jahr 2021 sein wird.

Die Kilowattstunde Strom wird im Jahr 2021 für nichtprivilegierte Letztverbraucher aufgrund der Änderungen an den Preisbestandteilen um 0,173 ct/kWh günstiger (-1,7 %). Die Gesamtbelastung aus Umlagen und Abgaben beträgt 9,750 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher.

Der Erdgaspreis wird durch die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz zum Jahresbeginn neu eingeführte CO2-Abgabe in Höhe von 25 €/t CO2 insgesamt teurer und zwar um 0,455 ct/kWh. Lediglich das Konvertierungsentgelt wird in Abhängigkeit des Marktgebietes gegebenenfalls leicht sinken.

Die relevanten Preispositionen für Strom im Jahr 2021

Abschaltbare Lasten-Umlage
Die Abschaltbare Lasten-Umlage steigt im Jahr 2021 auf 0,009 ct/kWh (2020: 0,007 ct/kWh). Anbieter, die zuverlässig und kurzfristig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte geforderte Leistung reduzieren können und die Anforderungen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten erfüllen, werden hierfür von den Übertragungsnetzbetreibern vergütet. Die Umlage deckt diese Kosten der Bereitstellung und des Abrufs von Abschaltleistungen.

EEG-Umlage
Die EEG-Umlage sinkt 2021 auf 6,5 ct/kWh (2020: 6,756 ct/kWh) aufgrund der Festlegung, die in dem von der Bundesregierung beschlossenem Konjunkturpaket enthalten ist.
Ohne diese Festlegung im Konjunkturpaket wäre die EEG-Umlage Schätzungen zufolge aufgrund von Börsenstrompreisen, die infolge des Preisrückgangs bei Erdgas sowie des Coronabedingten Einbruchs der Stromnachfrage gesunken sind, auf über 8,5 ct/kWh gestiegen.

Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe liegt 2021 unverändert bei 0,11 ct/kWh. Der Grenzpreis beträgt vorläufig 13,92 ct/kWh. Gemeinden erhalten von Strom- und Gasnetzbetreibern eine Konzessionsabgabe als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.

KWKG-Umlage
Der Regelsatz der KWKG-Umlage steigt im Jahr 2021 auf 0,254 ct/kWh (2020: 0,226 ct/kWh).
Die Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden genutzt, um die Kosten für die Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken zu decken.

Offshore-Netzumlage
Der Regelsatz der Offshore-Haftungsumlage sinkt im kommenden Jahr auf 0,395 ct/kWh (2020: 0,416 ct/kWh). Wie bei der KWKG-Umlage erfolgt bei Vorliegen eines EEG-Begrenzungsbescheids eine Reduzierung dieses Satzes.

Die Umlage deckt mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks ab, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Zudem enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen.

StromNEV-Umlage
Die §19 StromNEV-Umlage steigt in der Kategorie A, in den Kategorien B und C bleibt die gesetzlich festgelegte Höhe gleich:

  • Verbrauch bis 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle (Letztverbraucherkategorie A): 0,432 ct/kWh. (2020: 0,358 ct/kWh)
  • Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle (Letztverbraucherkategorie B): 0,050 ct/kWh
  • Verbrauch über 1 Mio. kWh/a je Letztverbraucher und Abnahmestelle, wenn das Unternehmen ein stromkostenintensives Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist (Stromkosten > 4 % des Umsatzes) (Letztverbraucherkategorie C): 0,025 ct/kWh

Die Einstufung in die Letztverbraucherkategorie B oder C ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis über die Höhe des Eigenstromverbrauchs erbringt.

Nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben bestimmte Letztverbraucher die Möglichkeit, vom örtlichen Netzbetreiber niedrigere individuelle Netzentgelte zu erhalten. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen den örtlichen Netzbetreibern die durch diese niedrigeren Entgelte entgangenen Erlöse erstatten. Die ÜNB gleichen die Zahlungen für diese entgangenen Erlöse untereinander aus und errechnen einen Aufschlag auf die Netzentgelte, der als Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Stromsteuer
Der Regelsatz liegt unverändert bei 2,05 ct/kWh. Eine Rückerstattung oder Befreiung ist unter verschiedenen Bedingungen möglich. Hierzu hat der bvdm mit dem Rundschreiben WP23/2020 informiert.

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Mit ihr wird der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets besteuert.

Die relevanten Preispositionen für Erdgas im Jahr 2021

Energiesteuer
Die Energiesteuer bleibt unverändert auf der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Mit ihr wird der Verbrauch von bestimmten Kraft- und Heizstoffen (wie Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase, Steinkohle, Braunkohle u. a.) innerhalb des deutschen Steuergebiets besteuert.

Konzessionsabgabe
Für Sondervertragskunden fallen 0,03 ct/kWh Konzessionsabgabe an. Diese Abgabe entfällt ab einem Verbrauch von 5 Mio. kWh/a.

Bilanzierungsumlage
Die Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen angepasst und veröffentlicht. Im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 gelten:

  • NCG: 0,01 ct/kWh (RLM) und 0 ct/kWh (SLP)
  • Gaspool: 0 ct/kWh (RLM) und 0 ct/kWh (SLP)
  • Konvertierungsumlage

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben.
Für die Konvertierungsumlage erhebt Gaspool – wie NCG derzeit schon – für das Gaswirtschaftsjahr 2020/ 2021 keine Umlage mehr.

Konvertierungsentgelt
Bei dem Konvertierungsentgelt für H-Gas zu L-Gas verringert Gaspool das Entgelt auf 0,039 ct/kWh und NCG belässt es bei 0,045 ct/kWh.

CO2-Abgabe
Neu hinzu kommt ab dem Jahr 2021 die CO2-Abgabe aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz mit dem Regelsatz von 0,455 ct/kWh.

Die Übersicht über die Preisbestandteile für Strom und Gas im Jahr 2021 finden sich in der Anlage. Diese grafische Aufbereitung wurde von der ECG Energie Consulting GmbH angefertigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

Informationen zu Strom- und Gaspreisen

Download

ECG Strompreisbestandteile 2021 (Stand 11/2020)
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Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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