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Eintrag vom 10.11.2020

BG ETEM: Neuer Gefahrtarif und Versand der Veranlagungsbescheide

Ab 1. Januar 2021 tritt ein neuer Gefahrtarif bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Kraft. Dies hat Auswirkungen auf die Beiträge der Betriebe an die BG und betrifft insbesondere Betriebe, die Zusteller beschäftigen. Zudem hat die BG ETEM ihre Veranlagungsbescheide an die Betriebe versandt. Sie bilden die Grundlage für die nach dem neuen Gefahrtarif zu erhebenden Beiträge.