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Eintrag vom 30.01.2020

BAG: Anlauf der Kündigungserklärungsfrist kann gehemmt sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 27.06.2019 (Az. 2 ABR 2/19) entschieden, dass die Kündigungserklärungsfrist beim Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Ausnahmefällen erst zeitverzögert anfängt zu laufen.

Recht
Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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