Zum Jahreswechsel 2019/2020 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Mindestlohns, die Beiträge und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung sowie den Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins. Bereits in Kraft getreten ist das neue Paketboten-Schutz-Gesetz.
Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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