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Eintrag vom 11.12.2019

Arbeit an Heiligabend und Silvester (vpi)

Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Während es sich beim 1. und 2. Weihnachtsfeiertag am 25. und 26. Dezember sowie beim Neujahrstag am 1. Januar um gesetzliche Feiertage handelt, sind Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) keine gesetzlichen Feiertage. Das im Download beigefügte Rundschreiben des hpv enthält einen Überblick über die wichtigen Regelungen für die betriebliche Praxis.

hpv

Rundschreiben HPV

Arbeit an Heiligabend und Silvester – vpi (Stand 12/2019)
Download lockvpi

Ansprechpartner

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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0151 10351915