Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Während es sich beim 1. und 2. Weihnachtsfeiertag am 25. und 26. Dezember sowie beim Neujahrstag am 1. Januar um gesetzliche Feiertage handelt, sind Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) keine gesetzlichen Feiertage. Das im Download beigefügte Rundschreiben des hpv enthält einen Überblick über die wichtigen Regelungen für die betriebliche Praxis.
Arbeit an Heiligabend und Silvester – vpi (Stand 12/2019)
Download lockvpi
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
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