Der Bundestag hat am 27. Juni 2019 das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages empfohlenen Fassung beschlossen. Dabei soll auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in wichtigen Punkten geändert werden.