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Eintrag vom 07.08.2019

Verfall von Urlaubsansprüchen nur bei Hinweis des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer regelmäßig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass der Urlaub verfällt, wenn sie ihn nicht nehmen. Ohne einen solchen Hinweis verfällt der Urlaub nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. dmpi stellt seinen Mitgliedern entsprechende Muster zur Verfügung.

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