Mit Urteil vom 26. Juni 2019 (Az.: 5 AZR 452/18) hat sich das BAG zur Pauschalvergütung von Überstunden durch eine Betriebsvereinbarung geäußert.
Mit Urteil vom 26. Juni 2019 (Az. 5 AZR 452/18) hat sich das BAG zur Pauschalvergütung von Überstunden durch eine Betriebsvereinbarung geäußert. Hiernach ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung insofern unwirksam, soweit im Rahmen einer vereinbarten Vertrauensarbeitszeit regelmäßig abgeleistete Mehrarbeit pauschal durch eine näher bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr abgegolten ist. Die streitgegenständliche Gesamtbetriebsvereinbarung wurde vom BAG als nicht hinreichend klar formuliert beurteilt und verletzte darüber hinaus den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.