Auch wenn Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, gelten für die Arbeit an diesen beiden Tagen tarifliche Sonderregelungen. Der in der Anlage beigefügte Leitfaden des bvdm enthält einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die betriebliche Praxis.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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