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Eintrag vom 19.06.2019

EuGH: Mitgliedsstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14 Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann, um den Schutzzweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie umfassend zu gewährleisten.

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