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Eintrag vom 24.06.2019

Anrechnung tariflicher Lohn- und Gehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen

Die Tariflohnerhöhung zum 1. Mai 2019 kann auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere auch für Betriebe, die im Vorgriff auf den Tarifabschluss freiwillig Löhne und Gehälter erhöht haben.

Recht

Vorbehaltlich der Annahme des Tarifabschlusses durch den Sozialpolitischen Ausschuss des bvdm werden die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie zum 1. Mai 2019 um 2,4 % erhöht. Ab 1. Juni 2020 steigen die Löhne um weitere 2,0 % sowie um 1,0 % zum 1. Mai 2021.