Das BSG hat mit Urteil vom 27.11.2018 (B 2 U 28/17 R) entschieden, dass der Versicherungsschutz gemäß § 8 SGB VII auch Unfallereignisse auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs umfasst, sofern der Beschäftigte diesen Weg aus betrieblichen Gründen zurücklegt.