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Eintrag vom 11.04.2019

BAG: Kein Mindesturlaubsanspruch in Zeiten unbezahlten

Das BAG hat mit Urteil vom 19.03.2019 (9 AZR 315/17) entschieden, dass für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten von unbezahlten Sonderurlaub unberücksichtigt bleiben.

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