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Eintrag vom 21.03.2019

BAG: Obliegenheiten des Arbeitgebers vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen

Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nur dann erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert sowie über die Verfallfristen belehrt hat.

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