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Eintrag vom 21.03.2019

BAG: Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung

Das BAG hat mit Urteil vom 23.01.2019 (7 AZR 733/16) in Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG vom 06.06.2000 (1BvL 7/14,1 BvR 1375/14) entschieden, dass die bislang geltende Dreijahresgrenze bei Vorbeschäftigungen im Rahmen einer sachgrundlosen Befristung nicht mehr haltbar ist.

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