Auch in diesem Jahr werden wieder viele Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien im Rahmen eines „Ferienjobs“ als Vertretung für in Urlaub befindliche Arbeitnehmer bzw. zur Deckung eines zusätzlichen saisonalen Bedarfs eingestellt. Der bvdm hat den entsprechenden Leitfaden aktualisiert.
Bei der Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten gibt es für Arbeitgeber einige Besonderheiten zu beachten. So ist z. B. zu klären, in welchem Umfang vor allem minderjährige Schüler beschäftigt werden dürfen, ob die Ferienjobber für diese Aushilfsbeschäftigung bei der Sozialversicherung anzumelden sind und ob für sie Lohnsteuer abgeführt werden muss.