Online-Verträge müssen künftig per Klick widerrufbar sein: Unternehmen mit Online-Shops oder digitalen Bestellprozessen müssen einen elektronischen Widerrufsbutton einführen. Frist zur Einführung ist der 19. Juni 2026. Wer vorbereitet ist, vermeidet Abmahnungen, Bußgelder und unnötige Rückabwicklungen.
Muster-Widerrufsbelehrung bei Verwendung eines Widerrufsbuttons (2/2026)
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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