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Eintrag vom 04.02.2026

Widerrufsbutton für Online-Verträge ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend

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Online-Verträge müssen künftig per Klick widerrufbar sein: Unternehmen mit Online-Shops oder digitalen Bestellprozessen müssen einen elektronischen Widerrufsbutton einführen. Frist zur Einführung ist der 19. Juni 2026. Wer vorbereitet ist, vermeidet Abmahnungen, Bußgelder und unnötige Rückabwicklungen.

Recht

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Muster-Widerrufsbelehrung bei Verwendung eines Widerrufsbuttons (2/2026)
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Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
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