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Eintrag vom 21.07.2026

Wartezeitkündigung eines Schwerbehinderten

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Am Bundesarbeitsgericht wurde die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung während der Wartezeit, d.h. in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses, verhandelt.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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