Am Bundesarbeitsgericht wurde die Kündigung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung während der Wartezeit, d.h. in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses, verhandelt.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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