Das BAG hat entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nach § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB nur dann Anspruch auf eine höhere Vergütung wegen einer fiktiven Beförderung hat, wenn feststeht, dass ihm ohne die Betriebsratstätigkeit die konkrete höherwertige Stelle tatsächlich übertragen worden wäre und welche Vergütung es dort im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich erhalten hätte. Allein das Vergütungspotenzial einer Position genügt hierfür nicht.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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