General Counsel, Prokuristen und Führungskräfte auf höchster Ebene werden in der Praxis schnell als leitende Angestellte behandelt. Das Arbeitsgericht Essen zeigt in einer aktuellen Entscheidung, dass nicht Titel, Hierarchie oder Prokura entscheiden, sondern die tatsächlichen Befugnisse und der konkrete Aufgabenzuschnitt. Für die Kündigungspraxis ist die Entscheidung deshalb weit über den Einzelfall hinaus relevant.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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