Teilzeit klingt einfach, ist es aber selten. Wer sich als Arbeitgeber mit Teilzeitanträgen befasst, betritt schnell rechtliches „Glatteis“ – nicht zuletzt, weil gleich drei unterschiedliche gesetzliche Regelungen greifen können.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
s.schomerus (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915