Anders als das frühere Einwurf-Einschreiben, dessen Zugang mittels „Peel-off-Label“ händisch durch den Zusteller dokumentiert wurde, stellt der heutige Ablauf mittels Dokumentation über Scannertechnik und digitale Signaturen keinen typischen Geschehensverlauf für einen sicheren Zugang eines Schriftstücks und damit keinen diesbezüglichen Anscheinsbeweis dar. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg mit Urteil vom 14.7.2025 entschieden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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