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Eintrag vom 23.09.2026

Neue Regeln für Umweltwerbung: Aus „umwelt.bewusst.gedruckt“ wird „UMWELT. FAKTEN. PRINT.”

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Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Der BVDM und seine acht Landesverbände haben ihre bisherige Kampagne „umwelt.bewusst.gedruckt“ deshalb neu aufgestellt: Die Informationsinitiative „UMWELT. FAKTEN. PRINT.“ führt die Kommunikation zur Umweltwirkung von Print fort, abgestimmt auf die neuen Anforderungen: mit konkreten Fakten und nachvollziehbaren Quellen. Mitgliedsunternehmen können die Materialien für ihre eigene Kommunikation nutzen. Die bisherigen Materialien „umwelt.bewusst.gedruckt“ sollten ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden.

Neue Regeln für Umweltaussagen ab dem 27. September 2026

Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gelten ab dem 27. September 2026 strengere Anforderungen an Umweltwerbung. Umweltaussagen müssen konkret, zutreffend und belegbar sein. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur noch mit Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung zulässig, etwa über das EU-Umweltzeichen. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sein. Zudem darf nicht mehr damit geworben werden, dass ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen klimaneutral ist oder eine verringerte oder positive Umweltwirkung hat.

Aus der Kampagne wird eine Informationsinitiative

Diese neuen Regeln zum unlauteren Wettbewerb betreffen auch die bisherige Kampagne „umwelt.bewusst.gedruckt“. Die Verbände Druck und Meiden haben die Inhalte deshalb überarbeitet und in die Informationsinitiative „UMWELT. FAKTEN. PRINT.“ überführt. Im Mittelpunkt stehen jetzt konkrete Fakten, die jeweils mit nachvollziehbaren Quellen hinterlegt sind. Neu hinzugekommen sind unter anderem Ergebnisse einer Ökobilanz-Studie des Öko-Instituts zum Vergleich von Print- und Online-Medien, die der BVDM gemeinsam mit europäischen Partnerverbänden in Auftrag gegeben hat. Damit steht die Nachhaltigkeitskommunikation zu Print auf einem stärkeren Fundament.

Die Informationsinitiative umfasst derzeit elf Fakten zu Papier und Recycling, Wald und Rohstoffen, Wasser und Energie sowie zu Print im Vergleich mit digitalen Medien.

Neben einer allgemeinen Webseite stehen Mitgliedsunternehmen ab dem 28. September 2026 zahlreiche Materialien im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung. Mitglieder der Verbände Druck und Medien können die Materialien für Ihre eigene Kommunikation zum Beispiel gegenüber Kunden, Printbuyern, Agenturen und Geschäftspartnern nutzen. So können Sie Fakten zur Umweltwirkung von Print in Ihre Kommunikation einbinden, ohne eigene Materialien entwickeln zu müssen.

Bitte nutzen Sie die Materialien inhaltlich unverändert und zusammen mit den angegebenen Quellen, denn die Fakten sind auf die neuen Anforderungen abgestimmt.

Bisherige Materialien ab dem 27. September 2026 nicht mehr verwenden

Bitte verwenden Sie ab dem 27. September 2026 für Ihre externe Kommunikation nur noch die Materialien von „UMWELT. FAKTEN. PRINT.“ und nicht mehr die Materialien und Aussagen von „umwelt.bewusst.gedruckt“. Andernfalls besteht das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Wir empfehlen außerdem, Ihre eigenen Kommunikationsmittel wie Webseiten, Broschüren, Präsentationen, Anzeigen und Social-Media-Beiträge auf allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen zur Kompensation zu prüfen und bei Bedarf anzupassen. Orientierung bietet der FAQ-Leitfaden „Neue Anforderungen an Umweltaussagen – FAQ für Druckereien zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie zu den neuen Regeln für Umweltwerbung“ des BVDM, den Sie bei Ihrem Landesverband erhalten.

Einschätzung des BVDM

Wie Gerichte und Praxis die neuen Regeln auslegen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Wir beobachten diese Entwicklung und passen die Inhalte der Informationsinitiative bei Bedarf an. Zudem ist geplant, die Fakten schrittweise weiter auszuarbeiten. Über Änderungen informiert der BVDM regelmäßig.

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
0170 2212122