Die Frage, ob Beschäftigte während einer Mittagspause im Homeoffice unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, hatte das Hessische Landessozialgericht zu prüfen. In zwei aktuellen Entscheidungen hat das LSG die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz näher konkretisiert. Während in einem Fall ein Arbeitsunfall anerkannt wurde, verneinte das Gericht den Versicherungsschutz im anderen Verfahren aufgrund fehlender betrieblicher Veranlassung. Beide Urteile zeigen, dass es entscheidend auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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