Mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel 2024/825 (sog. „EmpCo-Richtlinie") und ihrer Umsetzung in das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab 27. September 2026 neue, weitreichende Anforderungen an Umweltkommunikation.
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals. Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland folgende neue Regeln:
Für die Druckindustrie und Papierverarbeitung stehen damit bewährte Branchenlösungen auf dem Prüfstand. Darauf stellt sich auch die Klimainitiative der Verbände Druck und Medien ein.
dmpi und die Dachverbände begrüßen das Ziel, Umweltwerbung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Gleichzeitig warnen wir vor überschießender Regulierung, die zu Greenhushing führt: Unternehmen, die aus Sorge vor Abmahnungen ihr Umweltengagement gar nicht mehr kommunizieren. Viele Betriebe der Druckindustrie und Papierverarbeitung haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen — diese Leistungen müssen sichtbar bleiben dürfen.
Unsere zentralen Forderungen:
Besonders dringlich ist das Thema Übergangsregelungen: Verpackungen und Druckerzeugnisse werden bis zu 18 Monate oder länger im Voraus produziert. Eine Vernichtung von Waren, die lediglich nicht-konforme Umweltlabel tragen, wäre ökologisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig — und würde das eigentliche Ziel der Richtlinie konterkarieren.
Neue Anforderungen an Umweltaussagen
März 2026
FAQ
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Stellungnahme BVDM
1. Oktober 2025
EmpCo-Richtlinie
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Stellungnahme BVDM
25. Juli 2025
EmpCo-Richtlinie
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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