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Interessenvertretung Umweltwerbung (EmpCo und UWG)

für die Druck- und Medienindustrie sowie die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie

Umweltwerbung unter EmpCo und UWG

Mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel 2024/825 (sog. „EmpCo-Richtlinie") und ihrer Umsetzung in das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab 27. September 2026 neue, weitreichende Anforderungen an Umweltkommunikation.

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Aktuelle Entwicklungen

Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals. Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland folgende neue Regeln:

  • Strengere Anforderungen an Umweltaussagen: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" sind nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung — etwa den Blauen Engel oder das EU-Umweltzeichen — nachgewiesen werden können.
  • Zertifizierungspflicht für Nachhaltigkeitssiegel: Siegel müssen künftig auf einem öffentlich nachvollziehbaren Zertifizierungssystem basieren — andernfalls gelten sie als irreführend.
  • Verbot von produktbezogenen Kompensationsaussagen: Aussagen wie „klimaneutral gedruckt" sind verboten, soweit sie sich allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen.

Für die Druckindustrie und Papierverarbeitung stehen damit bewährte Branchenlösungen auf dem Prüfstand. Darauf stellt sich auch die Klimainitiative der Verbände Druck und Medien ein.

Klimainitiative der Verbände Druck und Medien

Positionen

dmpi und die Dachverbände begrüßen das Ziel, Umweltwerbung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Gleichzeitig warnen wir vor überschießender Regulierung, die zu Greenhushing führt: Unternehmen, die aus Sorge vor Abmahnungen ihr Umweltengagement gar nicht mehr kommunizieren. Viele Betriebe der Druckindustrie und Papierverarbeitung haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen — diese Leistungen müssen sichtbar bleiben dürfen.

Unsere zentralen Forderungen: 

  • Strenge 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie — kein „Gold-Plating“ durch nationale Zusatzanforderungen.
  • Anwendung der neuen Regeln nur im B2C-Bereich (gegenüber Verbraucher*innen), nicht im B2B-Verhältnis.
  • Anerkennung hochwertiger branchenspezifischer Nachhaltigkeitssiegel, insbesondere der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände.
  • Verhältnismäßige Prüfintervalle für Zertifizierungssysteme — keine jährliche Überprüfungspflicht.
  • Angemessene Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren, Verpackungen und Druckerzeugnisse.

Besonders dringlich ist das Thema Übergangsregelungen: Verpackungen und Druckerzeugnisse werden bis zu 18 Monate oder länger im Voraus produziert. Eine Vernichtung von Waren, die lediglich nicht-konforme Umweltlabel tragen, wäre ökologisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig — und würde das eigentliche Ziel der Richtlinie konterkarieren.

Downloads

Neue Anforderungen an Umweltaussagen
März 2026
FAQ

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Stellungnahme BVDM
1. Oktober 2025
EmpCo-Richtlinie

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Stellungnahme BVDM
25. Juli 2025
EmpCo-Richtlinie

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Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
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