In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer nach Zugang einer Kündigung kurzfristig erkranken und unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausfallen. Für Arbeitgeber stellt sich in solchen Konstellationen regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen der grundsätzlich hohe Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert werden kann.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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