Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte und -manipulierte Bilder – und in bestimmten Fällen auch Texte – gekennzeichnet werden. Der BVDM hat dazu einen praxisorientierten Leitfaden und eine Arbeitshilfe für den Schnelleinstieg erstellt. Daraus können Unternehmen sofort erkennen, ob und wann sie betroffen sind: Wer nur druckt, was der Kunde liefert, ist in aller Regel außen vor. Wer dagegen selbst KI einsetzt – in der Bildbearbeitung, bei Werbetexten oder mit einem Chatbot —, sollte die Regeln kennen.
Leitfaden KI-Kennzeichnungspflicht
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KI-Kennzeichnung Schnelleinstieg
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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