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Eintrag vom 29.07.2026

KI-Kennzeichnung ab 2. August 2026: Was Druck- und Medienunternehmen jetzt kennzeichnen müssen – und was nicht

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Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte und -manipulierte Bilder – und in bestimmten Fällen auch Texte – gekennzeichnet werden. Der BVDM hat dazu einen praxisorientierten Leitfaden und eine Arbeitshilfe für den Schnelleinstieg erstellt. Daraus können Unternehmen sofort erkennen, ob und wann sie betroffen sind: Wer nur druckt, was der Kunde liefert, ist in aller Regel außen vor. Wer dagegen selbst KI einsetzt – in der Bildbearbeitung, bei Werbetexten oder mit einem Chatbot —, sollte die Regeln kennen.

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Leitfaden KI-Kennzeichnungspflicht
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KI-Kennzeichnung Schnelleinstieg
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Ansprechpartner

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406