Das BAG schafft praxisrelevant Klarheit und geht „back to the basics“: Ohne Arbeit grundsätzlich kein Entgelt bzw. für Zeiten der Nichtleistung kann eine entsprechende Kürzung erfolgen. Dies gilt auch für die variable Vergütung bei Inanspruchnahme von Elternzeit, selbst wenn die der variablen Vergütung zugrundeliegende Vereinbarung keine expliziten Kürzungsregelungen enthält.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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