dmpi
Start News: ÜberblickEuGH zu Dienstfahrten: Auch passive Fahrtzeiten (Beifahrer) sind Arbeitszeit

Eintrag vom 01.04.2026

EuGH zu Dienstfahrten: Auch passive Fahrtzeiten (Beifahrer) sind Arbeitszeit

Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Einordnung von Reisezeiten im Arbeitsverhältnis weiter konkretisiert und dabei eine weite Auslegung des Arbeitszeitbegriffs bestätigt: Insbesondere hat er klargestellt, dass auch passive Reisezeiten – etwa als Beifahrer – unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitszeitgestaltung und Compliance-Anforderungen für Arbeitgeber.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-26
0151 10351915