Erforderlichkeit festgestellt: Ist der Arbeitnehmer nach Abschluss des letzten betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, so ist ein neues BEM durchzuführen.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
s.schomerus (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915