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Eintrag vom 28.07.2026

Effizienzgesetz: Aufhebung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des Landes

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Die baden-württembergische Wirtschaft begrüßt den von der Landesregierung verabschiedeten Entwurf des Effizienzgesetzes ausdrücklich. „Der Gesetzentwurf bedeutet einen echten strukturellen Schub beim Abbau unnötiger Bürokratie auf Landesebene“, sagte Thomas Bürkle, Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW).

Positiv ist insbesondere der grundlegende Ansatz des Effizienzgesetzes zu bewerten. Danach treten Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des Landes grundsätzlich zum 31. Dezember 2027 außer Kraft, sofern ihre Fortgeltung nicht aus gewichtigen öffentlichen Gründen erforderlich ist und vom Landtag beschlossen wird. 

Der Bürokratieabbau darf jedoch nicht auf Baden-Württemberg beschränkt bleiben. „Der größere Teil der Bürokratielasten entsteht auf Bundes- und Europaebene. Deshalb muss sich die Landesregierung dort mit derselben Konsequenz für den Abbau überflüssiger Regulierung einsetzen. Deutschland und Europa brauchen insgesamt einen wettbewerbsfähigeren Ordnungsrahmen“, unterstrich Bürkle.

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Dr. Alexander Lägeler

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