Das LAG Thüringen hat entschieden, dass bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Krankschreibungen mit unterschiedlichen Diagnosen kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht, wenn der Arbeitnehmer nicht nachweist, dass die erste Arbeitsunfähigkeit tatsächlich beendet war.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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