dmpi
Start News: ÜberblickBegrenzung von Annahmeverzugslohn

Eintrag vom 28.07.2026

Begrenzung von Annahmeverzugslohn

Wer als Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, trägt regelmäßig ein erhebliches Annahmeverzugslohnrisiko. Erweist sich die Kündigung später als unwirksam, muss der Arbeitgeber grundsätzlich die vertragsgemäße Vergütung bezahlen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-26
0151 10351915