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Eintrag vom 05.08.2026

Arbeitsausfall bei Betriebsstörungen

Photovoltaik-Anlagen sind nicht „ohne“. Das musste leider auch ein Unternehmen kürzlich erfahren. Zum Glück gab es bei dem Großbrand einer Lagerhalle keinen Personenschaden und das Unternehmen konnte bereits wenige Tage später die Produktion wieder aufnehmen. Was bedeutet dieser Fall arbeitsrechtlich, wenn Arbeitnehmer wegen eines Unglücks wie einem Brand zeitweise nicht beschäftigt werden können?

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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