Der Praxisleitfaden „Minijob und Midijob“ (zuletzt Stand: November 2025) wurde überarbeitet. Anlass ist insbesondere eine gesetzliche Änderung in der Rentenversicherung mit Wirkung zum 1. Juli 2026.
Minijobber können ab dem 1. Juli 2026 eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben (§ 6 Abs. 6 SGB VI). Für Arbeitgeber ergeben sich hieraus neue Anforderungen insbesondere bei Antragstellung, Dokumentation und Meldung zur Sozialversicherung. Der Leitfaden wurde um entsprechende Hinweise zur praktischen Umsetzung ergänzt (vgl. Abschnitt V.2.b.(4)).
Zur rechtssicheren Beurteilung von Minijobs wurde der Personalfragebogen der BDA (Stand: Mai 2026) angepasst. Er berücksichtigt nun auch die neue Möglichkeit der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und sollte in der betrieblichen Praxis entsprechend verwendet werden.
Den aktualisierten Leitfaden sowie den Personalfragebogen finden Sie im Download.
HPV-Leitfaden I Mini- und Midijob (06/2026)
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Checkliste BDA-Personalfragebogen (05/2026)
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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