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Eintrag vom 04.09.2025

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung beschließt marginale Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Anders als angekündigt, wird das Gesetz nicht abgeschafft, sondern nur geringfügig geändert.

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