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Eintrag vom 09.09.2025

Arbeitszeitkonto - Arbeitsunfähigkeit während festgelegter Freistellung

Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig. Demnach trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer das Risiko, die durch Arbeitsbefreiung als Arbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Arbeits- und Sozialrecht

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