In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2026 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Wahl der Arbeitnehmervertretungen folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Für Arbeitgeber bedeutet dies, sich frühzeitig auf die anstehenden Abläufe einzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung zu schaffen.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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