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Eintrag vom 10.09.2025

Arbeitgeber haftet für fehlerhaftes betriebliches Eingliederungsmanagement eines externen Dienstleisters

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn das gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) fehlerhaft durchgeführt worden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein externer Dienstleister mit der Durchführung des BEM beauftragt wurde und den Fehler verursacht hat.

Recht

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Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Arbeits- und Sozialrecht

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