Als Reaktion auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkten hat der Bundestag befristete Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Die Regelungen gehen auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung zurück und sollen bis Ende 2023 gelten.
Martin Stier
Rechtsassessor Arbeits- und Sozialrecht
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