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Eintrag vom 28.10.2022

Steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen bis Ende 2024

Ab dem 26. Oktober 2022 sind Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Rechtsabteilung stellt den Mitgliedern eine entsprechende Mustervereinbarung sowie ein FAQ-Papier der BDA zur Verfügung.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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