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Eintrag vom 28.10.2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit 2021 sind Vertragsärzte verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Nun werden auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber bei den Krankenkassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) abrufen. Hierbei handelt es sich um einen Paradigmenwechsel, da ein Übergang von einer Bringschuld der Arbeitnehmer zu einer Holschuld der Arbeitgeber vorgesehen ist.

Recht

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BDA-Informationsflyer: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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BDA-Kurzleitfaden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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BDA-Musteranschreiben: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915