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Eintrag vom 12.01.2022

Änderung der CoronaVO BW und der CoronaVO Absonderung ab 12.01.2022

Mit Wirkung zum 12.01.2022 treten neue Änderungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO BW) sowie der Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) in Kraft. Im Hinblick auf die zu erwartende Omikron-Welle wurden u.a. die Maßnahmen der Alarmstufe II bis 01.02.2022 unabhängig von den Grenzwerten festgeschrieben.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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